Eingabewerte und Ergebniswerte
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1. Im ersten Schritt wählt der Anwender aus, ob er eine Berechnung mit Fußgängern mit Radfahrern oder mit Kraftfahrzeugen durchführen möchte.
2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bahnstrecke erfordert eine Eingabe mit der Einheit Kilometer pro Stunde. Diese zulässige Geschwindigkeit ist als vorläufige bzw. angestrebte Geschwindigkeit auf der Schiene anzusehen.
3. Mit der Steigung bzw. Neigung der Straßenfahrbahn behandelt der Anwender die Auswahl einer Längsneigung, um damit entsprechend größere Anhaltewege im Straßenverkehr anzunehmen. Hier gilt es, diese von beiden Zufahrtrichtungen aus einzugeben, also einerseits für die Quadranten I und IV und andererseits für die Quadranten II und III ein.
4. Falls eine beträchtliche Steigung oder Neigung vorliegt, kann der Bediener des Sichtflächenrechners den Wegaufschlag bzw. Wegabschlag in der Einheit Meter vornehmen.
5. Die Geschwindigkeiten der Straßenverkehrsteilnehmer sind ebenso als Auswahlfelder mit der Einheit Kilometer pro Stunde konzipiert. Hierzu gibt es vier Eingabefelder. Einmal die angenommene Geschwindigkeit des langsamsten und die des schnellsten Straßenverkehrsteilnehmers. Diese wiederum sind jeweils von beiden Seiten einzugeben, also für die beiden zuvor erwähnten Quadrantengruppen. Somit sind es vier notwendige Eingaben.
6. Mit den kalkulierten Verzögerungswerten jeweils für den langsamsten und für den schnellsten Teilnehmer im Straßenverkehr können die entsprechenden Bremswege ermittelt werden.
7. Zusammen mit der Reaktionszeit, welche in Sekunden jeweils für den langsamsten bzw. für den schnellsten Straßenverkehrsteilnehmer einzugeben sind, ergeben sich die Anhaltwege.
8. Mit einer kalkulierten maximalen Länge eines Straßenfahrzeuges kann der Bediener auf die Räumstrecke des Straßenfahrzeuges Einfluss nehmen. Die Eingabe erfolgt in Metern.
9. Als gemessene Sperrstrecke meinen Fachleute der Bahnübergangstechnik die Streckenlänge zwischen Andreaskreuz und die seitliche Lichtraumprofilgrenze der Bahnstrecke hinter dem Bahnübergang. Die Angabe ist ebenso in Metern.
10. Aus den vorgenannten Werten resultieren die metergenauen Sehpunktdistanzen auf der Straße für die entsprechenden Teilnehmergeschwindigkeiten.
11. Entsprechende Räumzeiten lassen sich herleiten, wenn die Sehpunktdistanzen zusammen mit der Sperrstrecke und der Fahrzeuglänge herangezogen werden.
12. Über einen Sicherheitszuschlag können die Räumzeiten wahlweise erhöht werden. Man gibt sie in Sekunden ein.
13. Über die Annäherungszeit erhält der Bediener die Ergebnisse zu den Sollsichtdistanzen auf der Schienenstrecke. Das sind die Entfernungen auf der Schiene zur Mitte des Bahnüberganges.
14. Durch das Eingabefeld der tatsächlich vorhandenen Sichtdistanzen auf der Schiene kann der Anwender die gemessenen Ergebnisse eintragen. Bei einer Sichteinschränkung werden dann im nachfolgenden alternative Geschwindigkeiten für den Schienenverkehr vorgeschlagen.
15. Aus dem vorgenannten Feld ergeben sich entsprechende Geschwindigkeitseinbrüche für jedes Sichtdreieck. Der Minimalwert aus diesen ergeben die neue zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Schiene in Kilometer pro Stunde.
Physikalische Annahmen
Der Sichtflächenrechner lehnt sich vor allem an Regelwerke an, welche aus verschiedenen und historischen Gründen entstanden sind. Diese Regelwerke sind notwendig, um die Begebenheiten eines technisch nicht gesicherten Bahnüberganges für den Straßenverkehr und Schienenverkehr abzubilden. Eine Abbildung der wahren physikalischen Vorgänge kann dabei nur ungefähr erreicht werden. Weitere Annahmen wie der Sicherheitszuschlag oder der Zuschlag wegen der Fahrbahnneigung sind weitere grobe Annahmen. Aus diesem Grund beschränken wir uns hier auf eine kleine Auswahl der Annahmen:
1. Die Reaktionszeit kann als individueller Wert eingegeben werden. In der Reaktionszeit reagiert aber der Straßenverkehrsteilnehmer nicht nur, sondern er verschafft sich einen Überblick über die Situation am Bahnübergang. Außerdem berücksichtigt die Reaktionszeit auch die Bremsansprechzeit.
2. Die maximale Fahrzeuglänge geht als „worst case“ Szenario in die Berechnung mit ein. Das sind meistens Lastkraftwagen mit Anhänger. Bei allen anderen Fahrzeuglängen sind dabei Räumzeiten kürzer. Dies verschafft der Situation mehr Sicherheit, dann die Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges auf dieses „worst case“ Szenario bemessen ist.
Formeln und Herleitung
Die Sehpunktdistanzen setzen sich zusammen aus dem Anhalteweg plus einem Auf- bzw. Abschlag im Falle einer Steigung oder Neigung. Der Anhalteweg selbst ist die Summe aus dem Bremsweg und dem zurückgelegten Weg während einer Reaktionszeit. Die Bremswegformel ist bekanntlich einhalb mal Geschwindigkeit zum Quadrat, geteilt durch eine angenommene Bremsverzögerung.
Diese Sehpunktdistanzen sind Grundlage für die Berechnung der Räumzeiten. Mit Räumzeiten sind in der Verkehrstechnik die Zeiten gemeint, die ein Fahrzeug zur kompletten Durchfahrung einer Strecke benötigt, sodass dass es diesen Streckenbereich mit seinem Fahrzeugabschluss vollständig verlassen hat. Demzufolge wird bei der Räumzeit auch die Fahrzeuglänge mit berücksichtigt. Desweiteren geht neben der Sehpunktdistanz auch die sogenannte Sperrstrecke in die Berechnungsmechanik mit ein. Die Sperrstrecke ist der Kreuzungsbereich des Bahnüberganges, gemessen vom Andreaskreuz bis zum hinteren Abschluss, welcher durch das seitliche Lichtraumprofil der Bahnstrecke dargestellt wird.
Diese Räumzeit wiederum ist Bestandteil für die Berechnung der Sollsichtdistanzen. Der Zug, befindlich am Sollsichtpunkt soll gerade noch an dem entsprechenden Sehpunkt von der Straße aus gesehen werden. An diesem Punkt kann der Straßenverkehrsteilnehmer gerade noch mit seiner Geschwindigkeit weiterfahren, so den Bahnübergang passieren, bevor der Zug diesen dann erreicht.
Deswegen ist die Räumzeit notwendig, um den Weg auszurechnen, den der Zug benötigt, um sich dem Bahnübergang so zu nähern, dass er dabei das Straßenfahrzeug nicht mehr berühren kann. Dieser Annäherungsweg ist demzufolge das Produkt aus der Räumzeit inklusive Sicherheitsaufschlag und der Geschwindigkeit, mit welcher der Zug fährt. Man bezeichnet den Annäherungsweg wie bereits zuvor oft erwähnt, als Sollsichtpunktdistanz. Der Sollsichtpunkt beschreibt den Ort auf der Bahnstrecke, welcher im Abstand des Annäherungsweges vom Bahnübergang mindestens entfernt sein muss. Spätestens an diesem Punkt muss der Zug vom Straßenverkehrsteilnehmer gesehen werden können.
Über die tatsächlichen Sichtpunkte können schließlich neue Sollgeschwindigkeiten für den Schienenverkehr durch den Sichtflächenrechner ermittelt werden.
Danke für die schnelle Lösung! Bei Punkt 5 steht nur bei Fussgängern [m/s] im Fragetekst. Ich nehme an, das sollte dann auch km/h sein?