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Fahren im Raumabstand

Züge fahren gewöhnlich im so genannten Raumabstand. Sie belegen ihren eigenen Positionsbereich, den relevanten Gleisabschnitt, und lassen durch die Reservierung und Belegung keine weiteren Fahrten im selbigen Raum zu. Erst durch das Verlassen des belegten Raumes kann ein anderer nachfolgender Zug diesen Raum für sich beanspruchen. Folglich gibt es in dieser Fahrstraßenlogik für jeden Gleisabschnitt drei relevante Zustandswerte, deren logische Abfolge eine Sicherheit vor Kollisionen herstellen. Das sind die Reservierung, die Belegung und der Grundzustand.

Die Reservierung ist deswegen nötig, weil ohne sie zum Beispiel mehrere Züge gleichzeitig den gleichen Gleisabschnitt für sich beanspruchen könnten. Dabei wären Kollisionen vorprogrammiert, sodass Züge eine bestimmte Zeit voraus ihren Bereich in Form einer festgelegten Fahrstraße reservieren. Anschließend belegen Züge ihre jeweilige Fahrstraßenabschnitte. Wenn Züge im Anschluss dann ihren Gleisabschnitt frei fahren, geht dieser in den Grundzustand über. Der Gleisabschnitt wird freigemeldet. Somit ist der Folgezug gezwungen in diesem Raumabstand zum Vorderzug zu sein.

In Arbeit: Fahren im Blockabstand (Nr.7)

Bisher war die Produktionsphilosophie, thematisch und animationstechnisch schwierige Themen zuerst abzuwickeln, um eventuelle Hürden frühzeitig zu erfahren. Diese sind mit den ersten Videos zum Teil bewältigt, sodass nun die Massenproduktion von Videos mit einfacheren Sachverhalten erfolgen kann. Das nächste Video gehört zu dieser Art, es ist das technische Einführungskapitel schlechthin, wenn man sich mit Bahntechnik beschäftig. Es geht um die Fahrfolge „Fahren im Raumabstand„. Damit ist das Fahren im Blockabstand gemeint, womit grundsätzlich gilt: In einem Block darf sich immer nur ein Zug befinden. Sie ist die Ursache für nahezu alle Vorgänge in der Fahrstraßenlogik und nahezu aller Vorgänge im Bahnbetrieb.

Das Fahren im Blockabstand löst nahezu alle sicherheitstechnischen Herausforderung für eine Zugfahrt. Der Zug reserviert sich dabei en Fahrweg voraus, befährt ihn, und anschließend löst er eine Freimeldung des Gleisabschnittes bzw. des Blockes aus.

In Arbeit: Geschwindigkeitswechsel (Nr.8)

Neben einigen Animationstätigkeiten arbeiten wir gerade an der Umsetzung des übernächsten Videos. Es trägt den Titel „Zulässige Geschwindigkeit und Wechsel von Geschwindigkeiten„. Es behandelt einerseits überschaubar, welche Einflussfaktoren die zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Bahnsystemen bestimmen. Das sind beispielsweise trassierungstechnische Eigenschaften wie der Trassierungsradius. Zum anderen sind das Leit- und sicherungstechnische Einflüsse, wie zum Beispiel bestimmte Signalisierungsgeschwindigkeiten. Andererseits beschreibt es den Geschwindigkeitswechsel. Das sind die notwendigen Prozesse einer Geschwindigkeitsreduzierung bzw. einer Geschwindigkeitserhöhung. Diese können je nach Bahnsystem grundlegend verschieden sein.

Ein Geschwindigkeitswechsel muss dementsprechend richtig signalisiert sein, aber nicht nur am Ort des Geschehens sondern meistens muss er vorangekündigt sein. Viele Aspekte hierzu sind Inhalte dieses Videokapitels.

Sperrzeiten bei einer Bahnhofseinfahrt

Eine Bahnhofseinfahrt mit einem Zug löst mehr Prozessschritte aus, als es auf den ersten Blick vermuten lässt. Dabei bildet die Sicherungsanlage entsprechende Fahrstraßen. Diese Fahrtstraßen sind vorgegebene Routen vom Einfahrsignal über das Gleisvorfeld des Bahnhofes bis hin zum Ausfahrsignal. Die Besonderheit liegt in der sequenziell Auflösung der Gleisabschnitte dieser Fahrstraße. Die so wichtigen Fahrstraßenteilauflösungen und Durchrutschwegauflösungen ermöglichen nämlich weitere Bahnhofseinfahrten und Bahnhofsausfahrten. Sie dienen also einer besseren Leistungsfähigkeit innerhalb eines Bahnhofes.

Eine solche Fahrstraßenteilauflösung ist immer dort projektiert, wo weitere Züge dadurch schneller nachfolgen können. Das sind dann meistens Einfahrweichen, die sich in Richtung der Bahnsteiggleise verzweigen. Die klassische Sperrzeit wird dann zum Wohle der Leistungsfähigkeit stufenweise eingekürzt. Deswegen befasst sich dieses Kapitel mit den technischen Zusammenhängen solcher Auflösungen hinsichtlich dieser Sperrzeiten einer Bahnhofseinfahrt.

Sperrzeitbestandteile

Züge fahren in vordefinierten Räumen, und müssen ihren eigenen Raum zeitlich reservieren. Erst dann darf eine Zugfahrt stattfinden. Während der Reservierung und einer anschließenden Belegung kann kein weiterer Zug diesen Raum für sich beanspruchen. Wir Bahntechniker bezeichnen diesen reservierten und belegten Zeitblock als Sperrzeit. Diese Sperrzeit ist schließlich die Summe mehrerer Sperrzeitbestandteile, die das Wesen einer Zugfahrt zugleich anschaulich beschreiben.

Da wäre zum einen die technische Bearbeitungszeit diese reservierte Fahrstraße zu bilden. Zum anderen muss diese Fahrstraßenbildung noch vor dem Zeitpunkt erfolgen, bevor das Fahrpersonal das Signalbild des Blockes sehen kann, damit er immer so eine Art grüne Welle hat. Wir sprechen von der Signalsichtzeit und der anschließenden Annäherungsfahrzeit. Dann befährt der Zug den Block, wofür ebenso eine Zeitdauer vergeht. Wenn er den Block mit seiner Zugspitze räumt, löst sich die Fahrstraße gleich danach auf. Auch diese Zeiten sind separate Sperrzeitbestandteile.