Unterstützungsbedingungen

Mit der monetären oder datentechnischen Unterstützung von Bahntechnik und Bahnbetrieb akzeptiert der Unterstützer folgende Bedingungen:

  1. „Bahntechnik und Bahnbetrieb“ ist nicht als gemeinnützig anerkannt.
  2. Der Spender stellt zur Förderung von „Bahntechnik und Bahnbetrieb“ finanzielle Mittel in selbstgewählter Höhe bereit.
  3. Die Spende wird für einen unbestimmten Zweck eingesetzt, konzentriert sich aber im Großteil auf die Finanzierung von Film- und Tontechniken, sowie auf die Finanzierung von Software und Hardware.
  4. Eine Umwidmung der Spende ist auch ohne Zustimmung des Spenders erlaubt.
  5. „Bahntechnik und Bahnbetrieb“ kann eine Zuwendbestätigung ausschließlich per automatisierter Mail dem Spender zukommen lassen. Dies ist eine Bestätigungsmail nach durchgeführter Überweisung.
  6. „Bahntechnik und Bahnbetrieb“ ist nicht verpflichtet, Angaben zur Verwendung der Spendensumme zu machen.
  7. Durch diese Unterstützung verbleiben alle personenbezogenen Daten anonym. Ausnahmen sind die Namen der Spender, die eine Patenschaft mit „Bahntechnik und Bahnbetrieb“ eingehen wollen, und deren Name auf der Patenseite veröffentlicht werden darf.
  8. Mit der monetären Unterstützung besteht kein Anspruch des Spenders auf inhaltliche Ausrichtung unserer Videoserie und der anderen Inhalte. Des weiteren hat er keinen rechtlichen Anteile an unserer Marke oder an unser Vorhaben.
  9. Mit der monetären Unterstützung besteht kein Anspruch auf Rückforderung der monetären Leistung, sofern nicht rechtsunwirksames Verhalten vorliegt, oder vorlag.
  10. Bei einer Datenspende, beispielsweise bei Bildzulieferungen oder ähnlichem hat „Bahntechnik und Bahnbetrieb“ das Recht, über diese Daten frei zu verfügen. Bilder und Daten können gegebenenfalls abgeändert werden und für die Bedürfnisse von „Bahntechnik und Bahnbetrieb“ zugeschnitten werden. Einer Rückforderung von Bildern und Daten bzw. einer Forderung nach einer Nichtveröffentlichung muss nicht stattgegeben werden.